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Anwaltliche Unternehmensberatung für den Gesundheitsmarkt



Herzlich Wilkommen bei Messner Dönnebrink Rechtsanwälte,

Ihrer Kanzlei für Medizinrecht.

 

Joachim Messner, Maria-Stephanie Dönnebrink (geb. Buscher), Ute Frodl, Stefanie Raab

 

 

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr.

Termine bundesweit auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach Absprache.


Aktuelles:

Newsletter September 2010




Entscheidungen des Bundessozialgerichts


6. Senat für Vertrags(zahn)arztrecht

 

Am 18. August 2010 ist von dem 6. Senat des Bundessozialgerichts über folgende Angelegenheiten der Vertragsärzte entschieden worden:  

 

  1. Abrechenbarkeit der GOZ 7120 EBM-Ä bei sog. fraktionierten Laborleistungen im Quartal 2/2003

  2. Führt Auffüllbetrag in dem Honorarverteilungsvertrag (HVV) der KÄV Hessen zur Ungleichbehandlung einer noch in der Aufbauphase befindlichen Praxis

  3. Einbeziehung von Leistungen in die RLV, die nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses (BewA) vom 29.10.2004 ausgenommen sind

  4. Regress wegen Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB)